Dies vorausgeschickt und zum Vertragsinhalt erklärt, gilt für alle Verträge zwischen „Inzana Martial Arts Academy" und den Kunden:
§ 1 Zustandekommen von Verträgen
Sämtliche Leistungsbeschreibungen seitens „Inzana Martial Arts Academy" sind Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
Verträge kommen nach Angebot des Kunden erst durch Rechnungsstellung oder durch Leistungserbringung seitens „Inzana Martial Arts Academy" zustande.
§ 2 Werbemöglichkeiten, Preise, Vertragsdauer, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Kunden
1. Händlereinträge, Händlerlistung bei „Inzana Martial Arts Academy"
Der Standardeintrag im Händlerverzeichnis auf http://www.Inzana Martial Arts Academy kostet 1,- Euro zzgl. MwSt. pro Monat. Darin enthalten ist die Anzeige Ihres Eintrages in einer Kategorie. Die Kosten für zusätzliche Kategorien können den entsprechenden Preislisten entnommen werden. Die Dauer der Schaltung von Händlereinträgen beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht bis spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigung. Rechnungsbeträge sind im Voraus für die gesamte Vertragperiode (12-Monate) fällig und auf das unten angegebene Konto zu überweisen.
2. Bannerwerbung
Die Bannerwerbung auf den Seiten von „Inzana Martial Arts Academy" unterliegt nachfolgenden Kriterien:
a. Für Bannerwerbung stehen auf „Inzana Martial Arts Academy" drei verschiedene Zonen zur Verfügung. Zone A ( Half Banner 234x60 ), Zone B ( Half Banner 468x60 ) und Zone C ( Skyscraper 120x600 bzw. 160x600).
b. Jede Zone kann durch „Inzana Martial Arts Academy" an mehrere, unterschiedliche Kunden gleichzeitig vermietet werden. Im Falle der Mehrfachvermietung erscheint bei jedem neuen Aufruf einer Seite im Internetbrowser das, im statistischen Rotationsverfahren ausgewählte, Banner eines Kunden. Weder kann „Inzana Martial Arts Academy" Einfluß auf die Reihenfolge des Erscheinens einzelner Banner ausüben, noch besteht ein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Reihenfolge und / oder Häufigkeit des Erscheinens des eigenen Banners.
c. Für Mehrfachvermietung gelten folgende Grenzen. Auf Zone A werden max. 15 verschiedene Banner rotiert, wobei davon 5 Banner für gemeinnützige Zwecke kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Auf Zone B werden max. 10 verschiedene Banner rotiert. Auf Zone C werden max. 8 verschiedene Banner rotiert.
d. Die Kosten bzw. Preise für die Bannerschaltung entnehmen Sie bitte unserer jeweils gültigen Preisliste.
Die Mietdauer beträgt 3, 6 oder 12 Monate und endet automatisch, sodass dem Kunden keine weiteren Kosten entstehen.
Rechnungsbeträge sind im Voraus für die gesamte Vertragperiode fällig und auf das unten angegebene Konto zu überweisen.
e. Es werden bevorzugt Webseiten mit einem Bezug zu Kampfsport oder Kampfkunst akzeptiert. Die verlinkte Seite enthält keine anstössigen oder rechtswidrigen Inhalte. „Inzana Martial Arts Academy" behält sich das Recht vor Anfragen abzulehnen.
3. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von fälligen Zahlungen nur berechtigt, sofern „Inzana Martial Arts Academy" ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Zurückbehaltung von fälligen Zahlungen setzt voraus, daß die Zurückbehaltung auf der gleichen Rechnung beruht wie die fällige Zahlung.
4. Sollte „Inzana Martial Arts Academy" die Werbemöglichkeiten für Kunden auf http://www.Inzana Martial Arts Academy einstellen und dadurch laufende Verträge faktisch beenden, so wird der Vorauszahlungsbetrag anteilig auf die abgelaufene Vertragszeit verrechnet und der überschießende Betrag an den Kunden rückvergütet werden. „Inzana Martial Arts Academy" wird die Kunden hierzu so frühzeitig wie möglich informieren.
§ 3 Zurückbehaltungsrecht an der Leistung im Falle des Zahlungsverzuges
„Inzana Martial Arts Academy" ist berechtigt die Erbringung der vertraglichen Leistung bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offener Rechnungen des Kunden, auch soweit sie nicht aus dem gegenständlichen Rechtsverhältnis herrühren, zurückzubehalten, ohne daß dies Auswirkungen auf die vertragliche Laufzeit hat.
Das Recht von „Inzana Martial Arts Academy" zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges nach vorheriger Mahnung und Nachfristsetzung, verbunden mit Androhung der fristlosen Kündigung wird hiervon nicht berührt.
§ 4 Haftungsausschluß
1. „Inzana Martial Arts Academy" haftet nicht für Kompatibilität von Software, welche seitens der Kunden zur Verfügung gestellt / eingesetzt wird.
2. Sollte „Inzana Martial Arts Academy" die Werbemöglichkeiten für Kunden einstellen und dadurch laufende Verträge faktisch beenden, so wird der Vorauszahlungsbetrag anteilig auf die abgelaufene Vertragszeit verrechnet und der überschießende Betrag an den Händler rückvergütet werden. Weitergehende Ansprüche der Kunden hieraus sind ausgeschlossen. „Inzana Martial Arts Academy" wird die betroffenen Kunden über die Beendigung der Werbung so früh wie möglich unterrichten.
3. Sollte aus, von „Inzana Martial Arts Academy" nicht zu vertretenden technischen Gründen die Vertragserfüllung teilweise / zeitweise unmöglich werden, so steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
In allen anderen Fällen der Unmöglichkeit wird der Schadensersatzanspruch des Kunden wertmäßig auf die Höhe der zeitanteiligen Vertragszahlungen beschränkt, soweit nicht aufgrund zwingenden Rechts, z.B. nach Produkthaftungsgesetz, Fällen des Vorsatzes und / oder grober fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu haften ist. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width="1/2"][vc_column_text]4. Die Haftung „Inzana Martial Arts Academy" wird ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund zwingenden Rechts, z.B. nach Produkthaftungsgesetz, Fällen des Vorsatzes und / oder grober fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache, wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zu haften ist. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 5 Urheberechte, Markenrechte, gewerbliche Schutzrechte
1. Für sämtliche, seitens des Kunden zur Verwendung / Veröffentlichung auf http://www.Inzana Martial Arts Academy an „Inzana Martial Arts Academy" mitgeteilten Logos, Markennamen, Beiträge oder sonstige den Gegenstand eines gewerblichen Schutzrechtes bildende Datensätze, garantiert der Kunde seine ausreichende Berechtigung zur vertraglichen Nutzung auf http://www.Inzana Martial Arts Academy und durch „Inzana Martial Arts Academy".
2. Der Kunde stellt sicher, daß die von ihm an „Inzana Martial Arts Academy" mitgeteilten „Internet-Links" keine rechtswidrigen Inhalte aufweisen und keine Rechte Dritter verletzen.
3. Sollte „Inzana Martial Arts Academy" Streitigkeiten aufgrund mangelnder Berechtigung der Kunden nach §5, Ziff. 1 zur vertraglichen Nutzungen auf http://www.kampfsport-deutschland und / oder durch „Inzana Martial Arts Academy" ausgesetzt sein, bzw. wegen der Verletzung der Kundenverpflichtung nach § 5, Ziff. 2 in Anspruch genommen werden, so hat der Kunde „Inzana Martial Arts Academy" sämtliche Aufwendungen zu erstatten, welche „Inzana Martial Arts Academy" als notwendig zur Abwehr des Anspruchs des Dritten erachten durfte. Insbesondere sind hiervon auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung umfaßt.
§ 6 Hinweis zum Datenschutz
„Inzana Martial Arts Academy" speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung die ihr bekannt gewordenen und für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten des Kunden. Diese Daten werden nur zum Zwecke der Vertragserfüllung verwendet und nicht an dritte weitergereicht.
§ 7 Dauerschuldverhältnis, Änderungen dieser Bestimmungen
„Inzana Martial Arts Academy" ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden schriftlich, per e-mail oder sofern der Kunde „Inzana Martial Arts Academy" einen Fax-Anschluß mitgeteilt hat, mittels Fax oder in sonstiger geeigneter Form mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam einbezogen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. „Inzana Martial Arts Academy" ist jedoch berechtigt, die laufenden Vertragsverhältnisse zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen. Hierauf wird „Inzana Martial Arts Academy" in der Mitteilung hinweisen.
Sind die Änderungen oder Ergänzungen aus zwingenden rechtlichen Gründen für „Inzana Martial Arts Academy" unerläßlich, entfällt die Ankündigungspflicht und das Widerspruchsrecht des Kunden. Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund solch zwingender rechtlicher Gründe vorgenommen werden, begründen keine Schadensersatzansprüche gegen „Inzana Martial Arts Academy".
§ 8 Schlußbestimmungen
1.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Vereinbarung. Derjenige, welcher eine Änderung der vertraglichen Vereinbarungen (incl. dieser AGB) behauptet, trägt hierfür die Beweislast.
2.) Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, wird davon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll dann die gesetzliche Regelung gelten, die dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zweckentsprechende Bestimmungen zu ersetzen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Berlin.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verträgen zwischen Unternehmern ist örtlicher Gerichtsstand Berlin.
§ 9 Preise
Alle Preise, sofern im Angebot vorhanden, verstehen sich excl. gesetzlicher MwSt..